(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.
(1) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. ist ein anerkannter Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Es nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschen-unwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Aufgaben:
Die Erfüllung dieser Aufgaben durch den Deutsches Rotes Kreuz e. V. erfolgt aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und gemäß seiner Möglichkeiten (§ 26).
(3) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere
(4) Im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben nimmt das Deutsche Rote Kreuz e. V. ferner die ihm durch Bundesgesetz oder Landesgesetz zugewiesenen Aufgaben wahr.
(5) Das Deutsche Rote Kreuz e. V.wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Es sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.
Unsere aus der Satzung des DRK Bundesverbandes e. V. sowie nachgeordneten Gliederungen wie dem DRK Landesverband Hessen e. V. und dem DRK Kreisverband Schwalm-Eder e. V. abgeleiteten Satzung des Ortsvereins können Sie hier herunterladen: